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AGBS für Coaching

AGBS für Coaching

§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Unique Coaching, vertreten durch die Geschäftsführer Herr Nico Rentz, Am Ortwinger 18, 67098 Bad Dürkheim im folgenden „Anbieter“ und dem Kunden, im Folgenden „Kunde“, als Beratervertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Der Anbieter biete Dienstleistungen in Form von Beratungen an. Die Leistungserbringung erfolgt im Bereich Coaching, in Form von Remote Coaching-Sitzungen oder vor Ort 1:1 Betreuungen.

(3) Gegenstand der Beratungen und des Services ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, die Beratung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

(5) Es gelten ausschließlich die Regelungen im jeweiligen Beratungsvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Anbieter der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§2 Vertragsschluss

(1) Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Hierfür schließen die Parteien eine gesonderte Coaching-Vereinbarung ab. Die Preise kann der Kunde der Website des Anbieters entnehmen bzw. dem jeweiligen Angebot.

(2) Die Präsentation und Bewerbung der Dienstleistungen auf den Webseiten, Broschüren des Anbieters oder innerhalb von Werbeanzeigen stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Anbieters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

§3 Inhalt der Beratung

(1) Der Anbieter erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet.

(2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Die erfolgreiche Umsetzung der Prozesse und die Erzielung bestimmter Ergebnisse obliegt allein dem Kunden. Der Anbieter begleitet den Kunden lediglich bei der Implementierung.

(3) Das Angebot des Anbieters dient rein der Beratung. Die Durchführung einzelner Bereiche kann durch Dritte Dienstleister durchgeführt werden.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Beratung vom Anbieter erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Anbieter individuell für den Kunden erstellt.

(5) Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von auf der Webseite des Anbieters, Vorträge, Präsentationen, Skripten und sonstige Beratungsunterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters mit Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Beratungen zu machen. Der Kunde erhält ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht an den im Rahmen der Beratungsleistungen zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialien und der E-Learning Plattform.

(6) Der Anbieter wird den Kunden befragen, ob die Beratungs-Sitzungen zu ausschließlich internen Zwecken aufgezeichnet werden können. Der Kunde ist frei, ob er sein Einverständnis erklärt.

(7) Der Kunde ist sich bewusst, dass das unerlaubte Verbreiten oder die unrechtmäßige Nutzung der Inhalte des Anbieters rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei jedem Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei der Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen und rechtliche Schritte einzuleiten.

§4 Durchführung der Beratung

(1) Die Beratung beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Kunde ist zur Abnahme der Beratung oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Beratung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung der Beratung abzusagen, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Beratung zum vereinbarten Termin abzuhalten. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.

(3) Im Fall einer Absage durch den Anbieter bietet dieser dem Kunden einen Ersatztermin an. Kommt über einen Ersatztermin keine Einigung zustande, wird die bereits gezahlte Vergütung dem Kunden erstattet. Die Erstattung umfasst lediglich den bei dem Anbieter tatsächlich eingegangen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei dem vom Kunden gewählten Zahlungsweg angefallen sind.

(4) Die Abbildung und Beschreibung der Beratung und eines eventuellen Beratungsortes auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen

(5) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Beratung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Beratungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Beratungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, Ort und Zeit der angekündigten Beratung zu ändern, sofern die Änderung dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.

(7) Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.

(8) Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen jederzeit durch Subunternehmer und Dritte erbringen zu lassen. Hierfür benötigt er keine Zustimmung des Kunden.

(9) Der Kunde ist verpflichtet, alle Materialien, Unterlagen, Links, Zugänge, Bilder und sonstige benötigten Details für die Beratung an den Anbieter zu übermitteln.

§5 Zahlung

(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Anbieter mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln zum vereinbarten Fälligkeitsdatum ohne Abzug zu leisten.

(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu erheben.

(3) Alle Preise auf im Angebot von dem Auftragnehmer sind Bruttopreise / Nettopreise aufgeführt.

(4) Gerät der Kunde in Verzug, so ist er verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zusätzlich behält der Anbieter es sich vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro zu erheben. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Der Kunde gerät in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei dem Anbieter eingeht.

§6 Laufzeit und Kündigung des Coachingvertrages

(1) Der Beratungsvertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Die Kündigung wird ab dem Zeitpunkt des Eingangs wirksam. Der Kunde ist unabhängig vom Zeitpunkt seiner Kündigung an die vereinbarte Vertragslaufzeit gebunden. Im Falle einer Kündigung werden nach Ablauf der Laufzeit die dem Kunden zugeordneten Profile und Inhalte gelöscht.

(2) Der Kunde kann den Coachingvertrag jederzeit in Textform per E-Mail an contact@uniquecoaching.de kündigen. Die Kündigung tritt mit dem Zeitpunkt ihres Eingangs in Kraft und endet zum angegebenen Endzeitpunkt des Coachingvertrags.

3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Beratungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei schwerwiegender Verletzung der vereinbarten Verhaltensregeln oder bei wiederholtem Zahlungsrückstand des Kunden.

(4) Bei einer Kündigung durch den Kunden ist dieser verpflichtet, die ausstehenden monatlichen Raten bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu begleichen. Bei einer Kündigung durch den Anbieter hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

(5) Das Recht zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

(6) Rein rechtlich handelt es sich um einen bindenden Vertrag. Dennoch bemühen wir uns um kundenfreundliche Lösungen.

(7) Der Kunde kann den Beratungsvertrag vor Beginn des Coachings aus wichtigem Grund, wie Krankheit oder Verletzung mit ärztlichem Nachweis, kündigen. In einem solchen Fall wird dem Kunden 50% des Rechnungsbetrages zurückerstattet. Andere Gründe für eine vorzeitige Kündigung vor Beginn des Coachings werden nicht akzeptiert.

(8) Nach Beginn des Coachings ist eine Kündigung aus wichtigem Grund, wie Krankheit oder Verletzung mit ärztlichem Nachweis, möglich. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, den bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Betrag anteilig zu bezahlen. Andere Gründe für eine vorzeitige Kündigung nach Beginn des Coachings werden nicht akzeptiert.

(9) Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Kündigung aus Krankheits- oder Verletzungsgründen einen ärztlichen Nachweis vorzulegen, um die Kündigung zu begründen.

§7 Vertraulichkeit der Beratung

(1) Der Anbieter ist der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der vereinbarten Vertragsleistungen zur Vertragserfüllung hinaus.
(2) Der Anbieter behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden (Schweigepflichtentbindung).

$8 Nutzungsrechte

(1) Wir haben an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von uns veröffentlicht werden (auf passwortgeschützten Plattformen), ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.

(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von uns hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.

(3) Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte unserer Mitgliederplattformen an nicht von uns gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von uns im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 10.000,00 Euro betragen kann, uns gegenüber als verwirkt.

(4) Mit Nutzung unserer Mitgliederplattformen stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch unser Unternehmen und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.

(5) Die Verletzung unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie unserer Urheberrechte werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.

§9 Gewährleistung

(1) Der Anbieter ist bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

(2) Gewährleistung für die Wirksamkeit seiner Empfehlungen übernimmt der Anbieter nicht. Der Erfolg der Beratung liegt zum größten Teil außerhalb seines Einflussbereiches und hängt wesentlich von der Mitarbeit des Kunden ab, weshalb er nicht garantiert werden kann.

(3) Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.

$10 Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

§11 Datenschutz

(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

(2) Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

(3) Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

(4) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: Datenschutz

§12 Widerrufsrecht

(1) Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Anbieter bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter Wiederrufsbelehrung.

(2) Ist der Kunde ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

(3) Wird der Vertrag in einem geschlossenen Raum abgeschlossen, so wird ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§13 Europäische Streitbeilegung

(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

§14 Schlussbestimmung

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder ein Unternehmen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen. Das gleiche gilt für den Erfüllungsort.

AGBS UNIQUE STUDIO

1. Vertragsschluss

1.1. Leistungsumfang

Das Studio gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, die durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.

1.2. Zusätzliche Leistungen

Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen werden bei Inanspruchnahme separate Kosten vom Studio erhoben.

1.3. Jugendliche

Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, dem Studio auf Verlangen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

2. Zutrittsmedium

2.1. Zugangsberechtigung zum Studio

Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft die Erlaubnis, die von ihm vertraglich vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Werden außervertragliche Leistungen in Anspruch genommen, so besteht die Möglichkeit durch das Studio weitere Gebühren zu erheben.

2.2. Erstausstellungsgebühr

Für die erstmalige Anmeldung wird eine Gebühr von EUR 99.00€ erhoben.

2.3. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Nutzungsrecht nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Nutzungsrecht wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von dem Mitglied für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 99,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedart. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3. Studionutzung

3.1. Hausordnung

Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

3.2. Nutzung der Spinde

Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für in die Spinde eingebrachten Gegenstände übernommen. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Das Studio bewahrt ausgeräumte und sonstige im Studio gefundene Sachen (nachfolgend „Fundsachen“) für drei Monate auf. Kann das Studio eine Fundsache einem Mitglied zuordnen, wird es das Mitglied über den Fund nach Ablauf der dreimonatigen Aufbewahrung informieren. Lassen sich Fundsachen keinem Mitglied zuordnen oder holt ein über den Fund seiner Sachen informiertes Mitglied diese für weitere drei Monate nicht im Studio ab, ist das Studio berechtigt, die Fundsachen der zuständigen Fundbehörde zu übergeben oder für den Fall, dass die zuständige Fundbehörde die Fundsachen nicht annimmt, diese anderweitig zu entsorgen. Die Haftung des Studios für den Umgang mit Fundsachen bestimmt sich nach Ziffer 8 dieser Bedingungen.

3.3. Nutzung von Kundenparkplätzen

Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio sowie bei Fehlen der Auslage einer Parkkarte im PKW ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschlepper des PKW berechtigt.

4. Pflichten des Mitglieds

4.1. Begleitung

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt, soweit dies nicht gestattet wurde.

4.2. Verletzung von Verhaltenspflichten

Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

4.3. Änderung persönlicher Angaben

Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

5. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug

5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags

Die vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträge sowie die Pauschalen für die Verwaltung und die Erstausstellung des Willkommenspakets (zusammen: „Gesamtpreis“) entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Gesamtpreis jährlich im Voraus zu erbringen ist, ist dieser binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung bzw. spätestens zwei Wochen nach Beginn des jeweiligen Folgejahres an das Studio zu leisten. Ist keine jährliche Zahlung vereinbart, ist das Mitglied be-echtigt, die monatlichen Mitgliedsbeiträge in gleichen monatlichen Raten an das Studio zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten eines jeden Monats für den jeweiligen Kalendermonat (Teilzahlungszeitraum) zu zahlen. Die Pauschalen für die Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sind in einem solchen Fall zugleich mit dem ersten Monatsbeitrag an das Studio zu leisten.

5.2. Kosten bei Rückbuchungen

Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung anteiliger Beiträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten vom Mitglied zu tragen.

5.3. Zahlungsverzug

Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied im Verzugsfall die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.

5.4. Gesamtfälligkeit

Wurde eine ratierliche Zahlung der Mitgliedsbeiträge vereinbart (Ziffer 51) und gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens drei monatlichen Mitgliedsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Mitgliedsbeitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 4.2., 6.5. sowie 7.2.

5.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Hiervon ausgenommen sind in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Gegenforderungen des Mitglieds aus demselben Vertragsverhältnis.

6. Dauer der Mitgliedschaft, Vorabnutzung, Kündigung, Stilllegung

6.1. Erstlaufzeit

Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit von12 Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn.

6.2. Vorabnutzung

Wünscht das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, gewährt das Studio dem Mitglied gegen Zahlung eines Vorabnutzungsentgeltes bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vorabnutzung unberührt.

6.3. Vertragsverlängerung

Wird der Mitgliedsvertrag von dem Mitglied oder dem Studio nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat vor dem Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

6.4. Ordentliche Kündigung nach Vertragsverlängerung

Im Falle einer Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit (Ziffer 6.3.) kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden.

6.5. Außerordentliche Kündigung

Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches

Kündigungsrecht.

6.6. Stilllegung der Mitgliedschaft

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.

6.7. Form

Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die den Erklärenden nicht erkennen lassen, sind unwirksam.

7. Verbotene Substanzen im Studio

7.1. Verbotene Substanzen

Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/ oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

7.2. Folgen eines Verstoßes

Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d.h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem eine Vertragsstrafe beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Im Fall eines erstmaligen Verstoßes gegen Ziff. 71 beträgt die Vertragsstrafe EUR 400,00, bei wiederholten Verstößen beträgt sie für jeden Fall einer Vertragsverletzung 800,00€. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Haftungsbeschränkung

Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf ein dem Studio zurechenbares grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Zu den wesentlichen Vertragspflichten zählt insbesondere die Gewährleistung der Nutzungsmöglichkeit der Kurse während der Öffnungszeiten des Studios sowie der Erhalt der Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand.

8.2 Höhe der Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne von Ziff. 8.1 haftet das Studio nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dies gilt nicht, wenn

  1. 1.es sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt;
  2. 2.der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.

9. Forderungsabtretung; Zustimmung zur Weitergabe der personenbezogenen Daten

9.1. Forderungsabtretung

Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den in der Mitgliedschaftsvereinbarung unter der Erteilung des SEPA Lastschriftmandats bezeichneten externen Dienstleister abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen.

9.2. Zustimmung zur Weitergabe personenbezogener Daten

Das Mitglied erklärt hiermit sein Einverständnis mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (Name; Adresse; Geburtsdatum; Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages; Forderungshöhe; IBAN, BIC und Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag ergebenden Forderungen durch den in der Mitgliedschafts-vereinbarung unter der Erteilung des SEPA Lastschriftmandats bezeichneten externen Dienstleister.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

10.2. Teilnahme an Streitschlichtung

Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.

AGB für UniqueGym

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der UniqueGym, Inhaber: Nico Rentz, Bruchstraße 1a, 67098 Bad Dürkheim (Einzelunternehmen, Umsatzsteuer-ID DE357268288), mit ihren Kunden – sowohl für den Verkauf digitaler Event-Tickets über den Online-Shop als auch für den Abschluss von Studio-Mitgliedschaften (Onlineformular oder Vor-Ort-Abwicklung).

1.2 Soweit in diesen AGB ergänzende oder abweichende Regelungen für bestimmte Leistungen (z. B. digitales Ticketgeschäft, Mitgliederanmeldung) enthalten sind, gehen diese vorrangig. Für alle übrigen Sachverhalte gelten die Allgemeinen Regelungen.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere in Angeboten zu Mitgliedschaft oder Tickettransfer, werden nicht anerkannt, es sei denn, UniqueGym stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Begriffsdefinitionen

Folgende Begriffe haben in diesen AGB die nachstehende Bedeutung:

  • „Kunde“: jede natürliche oder juristische Person, die über den Online-Shop digitale Event-Tickets erwirbt oder eine Studio-Mitgliedschaft anstrebt oder abgeschlossen hat.

  • „Ticket“: digital erworbener Nachweis zum Zugang zu einer Veranstaltung („Event“), abrufbar oder versendbar via PDF oder QR-Code, personalisiert sofern zutreffend.

  • „Event“: zeitlich und örtlich festgelegte Veranstaltung (z. B. Yoga, Workshop, Kurs), für die digitale Tickets verkauft werden.

  • „Mitgliedschaft“: vertraglich geregelte Nutzungsvereinbarung für die Studios von UniqueGym, begründet durch Online-Formular und anschließende Bestätigung durch UniqueGym.

  • „Ersatzteilnehmer“: natürliche Person, die nach den Kulanzregeln von UniqueGym berechtigt ist, anstelle des ursprünglichen Ticketinhabers teilzunehmen.

3. Vertragsschluss & Ticketbedingungen

3.1 Online-Shop – Ticketverkauf

3.1.1 Die Darstellung digitaler Tickets im Online-Shop ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (§ 145 BGB).

3.1.2 Ein verbindliches Angebot entsteht durch das Anklicken des Buttons („verbindlich bestellen“, „Kaufen“).

3.1.3 Der Vertrag kommt mit dem Versand der E-Mail, bezeichnet als „Ticket“, zustande. Diese enthält wesentliche Vertragsangaben, Bestellnummer, Bestelldatum, Preis inkl. Mwst. und eine rechtskonforme Rechnung. Das Ticket wird per E-Mail als PDF/QR-Code übermittelt.

3.1.4 Eine Höchstmenge pro Bestellung kann festgelegt werden; bei Überschreitung ist UniqueGym zur teilweisen oder vollständigen Stornierung berechtigt().

3.2 Online-Formular – Mitgliedschaftsanfrage

3.2.1 Das Online-Formular stellt eine Interessensbekundung dar und begründet keinen verbindlichen Vertrag.

3.2.2 Der tatsächliche Mitgliedschaftsvertrag kommt erst zustande, wenn Nico Rentz den Interessenten kontaktiert und eine schriftliche oder mündliche Bestätigung erfolgt.

3.2.3 Nach Bestätigung erfolgt Aktivierung im System und Übermittlung aller Vertragsunterlagen (Beiträge, Laufzeiten, Kündigungsbedingungen).

3.3 Ablehnung & Fristen

3.3.1 UniqueGym kann Angebote zur Ticketbestellung oder Mitgliedschaft innerhalb von zwei Werktagen ohne Angabe von Gründen zurückweisen (z. B. bei Missbrauchsverdacht).

3.3.2 Bis zur Annahme (siehe 3.1.3, 3.2.3) ist das Angebot des Kunden unverbindlich.

3.4 Maximale Ticketanzahl pro Kunde

UniqueGym behält sich vor, pro Bestellung eine Höchstzahl an Tickets festzulegen und bei Überschreitung zu stornieren oder abzulehnen().

3.5 Weiterverkaufsverbot

Tickets sind ausschließlich für den persönlichen, nicht-gewerblichen Gebrauch bestimmt. Ein Weiterverkauf oder kommerzielle Nutzung ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt und berechtigt UniqueGym, Tickets zu stornieren oder zu sperren .

3.6 Zutrittsvoraussetzungen

Zum Zutritt ist folgendes Pflicht:

  • Vorlage der Bestellnummer und des Namens, wie in der Bestellung angegeben.

  • Zukünftig kann zusätzlich Ticketnummer oder QR-Code beim Check‑in erforderlich sein.

    UniqueGym behält sich das Recht vor, eine Identitätsprüfung (z. B. Ausweisvergleich) vorzunehmen().

3.7 Hausrecht & Verhaltensregeln

3.7.1 UniqueGym übt auf Veranstaltungsgelände und Studio sein Hausrecht aus.

3.7.2 Bei grobem Fehlverhalten, Verstoß gegen Hausordnung oder Sicherheitsvorschriften kann der Zutritt verweigert oder beendet werden – ohne Anspruch auf Erstattung().

3.7.3 Gäste haben Aufforderungen des Personals (z. B. zu Deeskalation oder Hygienemaßnahmen) Folge zu leisten; sonst kann der Zutritt verweigert werden.

4. Leistungsbeschreibung

4.1 Veranstaltungen & Online-Tickets

4.1.1 UniqueGym bietet über den Online-Shop digitale Tickets für zeitlich und örtlich festgelegte Events an (z. B. Workshops, Kurse).

4.1.2 Das erworbene Ticket berechtigt zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung zum genannten Datum und Ort.

4.1.3 Leistungen können Teilnahme, Kursmaterial, Verpflegung und weitere im Angebot beschriebene Leistungen umfassen.

4.1.4 Bei wetterabhängigen Ausfällen oder behördlich bedingten Änderungen bemüht sich UniqueGym um Ersatzangebote. Eine Erstattung aller Leistungen ist jedoch ausgeschlossen  .

4.2 Ticketlieferung & Rechnung

4.2.1 Nach Vertragsschluss versendet UniqueGym das Ticket als PDF mit Bestellnummer, optionaler Ticketnummer oder QR-Code, Bestelldatum, Preisauflistung inkl. MwSt. und eine rechtskonforme Rechnung.

4.2.2 Tickets gelten als elektronisches Zugangsmedium. Bei Nicht­erhalt hat der Kunde sich spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu melden.

4.3 Mitgliedschaftsleistungen

4.3.1 Studio-Mitgliedschaften werden nach persönlicher Absprache und Vertragsschluss durch den Inhaber abgeschlossen – Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag (z. B. Studiobesuch, Kurszugang, Rabatte).

4.3.2 Leistungen beginnen mit Aktivierung durch UniqueGym und Übermittlung aller vertraglichen Rahmenbedingungen.

4.4 Leistungsänderungen & Ersatzleistungen

4.4.1 Kann eine Leistung (z. B. Trainer, Location, Catering) nicht wie beschrieben erbracht werden, informiert UniqueGym die Kunden rechtzeitig und schlägt eine gleichwertige Alternative vor ().

4.4.2 Bei Termin-, Ort- oder Programmanpassungen durch UniqueGym erhält der Kunde eine E-Mail. Er kann Teilnahme am Ersatztermin wählen oder – falls dieser nicht möglich ist – eine vollständige Ticket-Erstattung verlangen.

5. Rücktritt, Kulanz & Erstattung

5.1 Gesetzlicher Ausschluss des Widerrufs

5.1.1 Für den Kauf digitaler Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht, da es sich um terminlich gebundene Freizeitverträge handelt  .

5.1.2 Bei Mitgliedschaftsanfragen besteht naturgemäß kein Widerrufsrecht, da erst nach persönlicher Kontaktaufnahme ein Vertrag geschlossen wird.

5.2 Kulanzregelung für Tickets

5.2.1 UniqueGym kann freiwillig und einzelfallbezogen eine Rückerstattung oder Umbuchung aus Kulanz anbieten (z. B. bei Krankheit oder unvorhergesehener Notlage).

5.2.2 Voraussetzungen für Kulanz sind:

  • Meldung bis spätestens 15 Tage vor Eventdatum

  • Ein Ersatzteilnehmer wird benannt

  • Vorlage der Ticket-Bestellnummer und Name

    5.2.3 Kulanzregelungen erfolgen nach Ermessen; es besteht kein Anspruch. Stornogebühren sind möglich (z. B. Bearbeitungsgebühr X €).

    5.2.4 Bei späterer Absage entfällt das Kulanzrecht und/oder Gebühren können bis 100 % anfallen.

5.3 Rücktritt bei Verschiebung oder Absage

5.3.1 Bei Verlegung des Events bietet UniqueGym an:

  • Teilnahme am Ersatztermin, oder

  • volle Erstattung des Ticketpreises, sofern der Ersatztermin unzumutbar ist  .

    5.3.2 Bei Absage (z. B. höherer Gewalt) erstattet UniqueGym den Ticketpreis – innerhalb von 30 Tagen nach Event. Weitere Aufwendungen (z. B. Anreise) werden nicht erstattet, außer UniqueGym hat sie zu vertreten  .

5.4 Rücktritt & Kündigung von Studio-Mitgliedschaften

5.4.1 Studiomitgliedschaften folgen den im individuellen Vertrag beschriebenen Laufzeiten und Kündigungsfristen (z. B. 3 Monate zum Monatsende).

5.4.2 Sonderkündigungen (z. B. Krankheit, Umzug, Schwangerschaft) sind nur nach vertraglicher Vereinbarung oder bei gewichtigen Gründen (§ 314 BGB) möglich  .

5.4.3 UniqueGym kann aus Kulanz Sonderkündigungen prüfen; dies erfolgt einzelfallbezogen und bedarf gesonderter Absprache.

6. Pflichten des Kunden & Studioordnung

6.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten

6.1.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Bestellung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben – insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Zahlungsinformationen – zu machen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen 

6.1.2 Ein Ticket- oder Studiodokument ist persönlich und nur mit gültigem Nachweis (Name/Bestellnummer, künftig ggf. QR-Code oder Ticketnummer) verwendbar.

6.2 Sorgfaltspflicht & Sicherheit

6.2.1 Der Kunde hat persönliche Zugangsdaten, QR-Codes oder Mitgliedsausweise sorgsam aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

6.2.2 Nutzer haften für Schäden, die durch ihre Nachlässigkeit oder unsachgemäße Benutzung von Geräten oder Gelände verursacht werden, gemäß allgemeiner zivilrechtlicher Haftungsregeln.

6.2.3 UniqueGym übt Verkehrssicherungspflichten aus, indem Geräte und Räume regelmäßig gewartet und auf Gefahren geprüft werden (z. B. tägliche Checks)  .

6.3 Verhaltensregeln

6.3.1 Kunden haben sowohl im Studio als auch bei Veranstaltungen den Anweisungen des Personals und der Hausordnung Folge zu leisten. Dies umfasst insbesondere Sicherheits- und Hygieneregeln ().

6.3.2 Jeder Nutzer hat einen respektvollen Umgang mit anderen Teilnehmern, Personal, Equipment und Inventar. Grobe Verstöße können zum Ausschluss und Ausschluss vom Gelände führen (vgl. Abschnitt 4.4 Hausrecht).

6.4 Unterlassung verbotenener Handlungen

6.4.1 Der Kunde verpflichtet sich, weder liquor- noch rauchfördernde Substanzen im Studio zu konsumieren sowie keine Trainingsdienstleistungen ohne ausdrückliche Genehmigung anzubieten  .

6.4.2 Der unbefugte Weiterverkauf, Kopieren oder Teilen von Tickets, Zutrittscodes oder Mitgliedsausweisen ist verboten (vgl. § 3.5 Weiterverkaufsverbot).

6.5 Ordnungsgemäße Nutzung der Einrichtungen

6.5.1 Studiogeräte sind ausschließlich gemäß ihrer Bestimmung zu nutzen. Schäden oder technische Störungen sind umgehend an das Personal zu melden.

6.5.2 Der Kunde hinterlässt Veranstaltungsräume oder Studiobereiche sauber und ordentlich; Müll ist zu entsorgen und ggf. mit bereitgestellten Reinigungsmitteln zu versehen.

6.6 Foto- & Videoaufnahmen

6.6.1 Bei Studio-Kursen und Events dürfen seitens UniqueGym Fotos und Videos zu Zwecken wie Werbung, Öffentlichkeitsarbeit oder Social Media erstellt und veröffentlicht werden.

6.6.2 Mit Vertragsschluss willigt der Kunde ausdrücklich hierzu ein.

6.6.3 Falls der Kunde nach Veröffentlichung Bedenken hat, kann er sich schriftlich an contact@uniquecoaching.de wenden. UniqueGym wird Bildmaterial innerhalb angemessener Frist entfernen – Kulanzprüfung erfolgt fallbezogen.

6.6.4 Minderjährige können nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten abgebildet werden 

6.7 Probetraining

6.7.1 Probetrainings sind unverbindliche Einheiten zur Angebotsprüfung und können online, telefonisch, per WhatsApp oder E‑Mail gebucht werden – vor Ort ist keine Anmeldung möglich.

6.7.2 Der Vertrag über ein Probetraining kommt erst mit Bestätigung durch UniqueGym (z. B. per E‑Mail oder CRM-System) zustande.

6.7.3 Jede natürliche Person darf ein Probetraining in begrenztem Umfang (z. B. einmalig oder nach sechs Monaten) buchen  .

6.7.4 Alle beim Probetraining erhobenen Daten (z. B. Kontaktdaten, Gesundheitsinformationen) werden gemäß Datenschutzregelung verarbeitet (siehe Abschnitt 9).

6.7 Minderjährige & Erziehungsberechtigte

6.7.1 Vertragsfähigkeit minderjähriger Kunden

Personen unter 18 Jahren gelten als beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Mitgliedschaften sowie Kurs- oder Eventbuchungen dürfen deshalb nur mit schriftlicher oder elektronischer Zustimmung aller gesetzlichen Erziehungsberechtigten abgeschlossen werden  .

6.7.2 Voraussetzungen für den Vertragsschluss

Mit der Anmeldung – online, telefonisch, per WhatsApp, E-Mail oder Formular – erklären die Minderjährigen sowie ihre Erziehungsberechtigten verbindlich, dass eine gültige Einwilligung vorliegt. Ohne diese Zustimmung ist eine Teilnahme oder Mitgliedschaft ausgeschlossen.

6.7.3 Datenverarbeitung minderjähriger Personen

Personenbezogene Daten von Minderjährigen (z. B. Name, Geburtsdatum, Notfallkontakt, ggf. Gesundheitsdaten) werden nur erhoben und verarbeitet, wenn dies zur Vertragserfüllung oder zur Sicherheit erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung der Datenschutzregelungen (vgl. Abschnitt 9) – insbesondere im Einklang mit Art. 8 DSGVO, wonach bei Kindern unter 16 Jahren die datenschutzrechtliche Zustimmung durch Erziehungsberechtigte notwendig ist  .

6.7.4 Haftung und Aufsichtspflichten

Die Erziehungsberechtigten haften für die Vertragserfüllung minderjähriger Kunden und stellen sicher, dass diese die AGB, Hausordnung, Sicherheits- und Hygieneregeln einhalten (vgl. Abschnitt 6.1–6.5).

7. Haftung & Gewährleistung

7.1 Haftung bei Veranstaltungen & Studiobetrieb

7.1.1 UniqueGym haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für fahrlässige Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit  .

7.1.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet UniqueGym nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, also eine Pflicht, auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt  .

7.1.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für Erfüllungsgehilfen und Vertreter von UniqueGym  .

7.2 Haftung bei Eigentums- und Sachschäden

7.2.1 UniqueGym übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, einschließlich Kleidung, Wertgegenständen oder Fahrzeugen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens UniqueGym vor  .

7.2.2 Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung von Geräten entstehen, begründen keine Ansprüche gegen UniqueGym (ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz)  .

7.3 Gewährleistung

7.3.1 Bei Mängeln im Rahmen von Eigenschaften oder Leistungen (z. B. fehlerhafte Leistungserbringung durch Trainer, Studiogeräte ausgefallen) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß BGB (§§ 434 ff.).

7.3.2 Eine Minderung von Leistungen durch wetterbedingte Änderungen ausschließlich im Rahmen des Events oder der Öffnungszeiten begründet keinen Gewährleistungsanspruch, sofern dies in den AGB bereits als unvermeidbare Änderung vorgesehen wurde  .

7.4 Ausschluss sonstiger Schadensersatzansprüche

7.4.1 Schadensersatzansprüche, die nicht in 7.1 oder gesetzlich zwingend geregelt sind (z. B. entgangener Gewinn, Folgekosten), sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt  .

7.4.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten  .

7.5 Verjährung

7.5.1 Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres nach Leistungserbringung, sofern gesetzlich nicht anders geregelt (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB bei Bauleistungen)  .

7.5.2 Sonstige gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Andere Sprachversionen dienen lediglich der Information und sind nicht verbindlich.

8.2 Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)  .

8.3 Gerichtsstand & Erfüllungsort

Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von UniqueGym in Bad Dürkheim sein. Erfüllungsort ist ebenfalls Bad Dürkheim  .

UniqueGym kann wahlweise auch am Sitz des Kunden Klage erheben.

8.4 OS‑Plattform & alternative Streitbeilegung

Mit Wirkung zum 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht zur Information über die EU‑OS‑Plattform vollständig  . Ein Hinweis darauf ist daher nicht mehr erforderlich. UniqueGym nimmt gegenwärtig nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

8.5 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit möglich, eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt  .

8.6 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Schriftform schließt E-Mail ein.

8.7 Salvatorische Ergänzung bei Ergänzungsbedarf

Ergänzungen dieser AGB durch UniqueGym gelten auch dann als vereinbart, wenn sie dem Kunden schriftlich angekündigt wurden und er nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht – es sei denn, der Kunde erleidet durch die Änderung eine wesentliche Benachteiligung.

9. Datenschutz & Einwilligung zur Datenverarbeitung

9.1 Geltung der Datenschutzerklärung

9.1.1 UniqueGym erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name, E‑Mail, Adresse, IP-Adresse, Zahlungsinformation) zur Vertragserfüllung, Kommunikation und Abrechnung – gemäß DSGVO-Art. 6 Abs. 1 lit. b.

9.1.2 Weitergehende Verarbeitung, etwa für Newsletter oder Analyse (z. B. via Google Fonts, Jetpack, Germanized), erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder auf gesetzlicher Grundlage. Hinweis: Einwilligung erfolgt im Bestellprozess (Double-Opt-In).

9.1.3 Die vollständige Datenschutzerklärung von UniqueGym regelt Details zu Verarbeitungszwecken, Speicherfristen, Empfängern, Betroffenenrechten und Kontaktmöglichkeiten – abrufbar auf der Website.

9.2 Verarbeitung besonders sensibler Daten

9.2.1 Bei Studio-Mitgliedschaften können Gesundheitsdaten (z. B. Vorerkrankungen, BMI) verarbeitet werden. Dies erfolgt nur mit ausdrücklicher, gesonderter Einwilligung des Kunden, z. B. im Rahmen des Mitgliedsantrags .

9.2.2 Ohne solche Einwilligung werden keine Gesundheits- oder biometrische Daten gespeichert oder verarbeitet.

9.3 Weitergabe an Dritte

9.3.1 Daten werden nur an involvierte Dienstleister (z. B. Zahlungsanbieter wie Stripe, PayPal, Bank, Druckdienstleister) übermittelt, sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

9.3.2 Eine Weitergabe an andere Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich in der Datenschutzerklärung geregelt.

9.4 Speicherdauer & Löschung

9.4.1 Daten werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. steuerlich: 10 Jahre) gespeichert.

9.4.2 Nach Ablauf dieser Fristen oder auf ausdrückliches Auslöschungsersuchen werden Daten gelöscht, sofern entgegenstehende gesetzliche Verpflichtungen nicht bestehen.

9.5 Rechte der Betroffenen

9.5.1 Kunden haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen Verarbeitung.

9.5.2 Zur Ausübung dieser Rechte genügt eine formlose Nachricht an contact@uniquecoaching.de oder über das im Datenschutzformular der Website bereitgestellte Kontaktformular.

9.6 Sicherheit & technische Maßnahmen

UniqueGym verwendet angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (z. B. SSL-Verschlüsselung, Zugangskontrollen, regelmäßige Backups), um Ihre Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch zu schützen – analog gängiger Standards im E-Commerce.