AGBS für Coaching
§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Unique Coaching, vertreten durch die Geschäftsführer Herr Nico Rentz, Am Ortwinger 18, 67098 Bad Dürkheim im folgenden „Anbieter“ und dem Kunden, im Folgenden „Kunde“, als Beratervertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Anbieter biete Dienstleistungen in Form von Beratungen an. Die Leistungserbringung erfolgt im Bereich Coaching, in Form von Remote Coaching-Sitzungen oder vor Ort 1:1 Betreuungen.
(3) Gegenstand der Beratungen und des Services ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, die Beratung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(5) Es gelten ausschließlich die Regelungen im jeweiligen Beratungsvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Anbieter der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§2 Vertragsschluss
(1) Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Hierfür schließen die Parteien eine gesonderte Coaching-Vereinbarung ab. Die Preise kann der Kunde der Website des Anbieters entnehmen bzw. dem jeweiligen Angebot.
(2) Die Präsentation und Bewerbung der Dienstleistungen auf den Webseiten, Broschüren des Anbieters oder innerhalb von Werbeanzeigen stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Anbieters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.
§3 Inhalt der Beratung
(1) Der Anbieter erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet.
(2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Die erfolgreiche Umsetzung der Prozesse und die Erzielung bestimmter Ergebnisse obliegt allein dem Kunden. Der Anbieter begleitet den Kunden lediglich bei der Implementierung.
(3) Das Angebot des Anbieters dient rein der Beratung. Die Durchführung einzelner Bereiche kann durch Dritte Dienstleister durchgeführt werden.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Beratung vom Anbieter erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Anbieter individuell für den Kunden erstellt.
(5) Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von auf der Webseite des Anbieters, Vorträge, Präsentationen, Skripten und sonstige Beratungsunterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters mit Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Beratungen zu machen. Der Kunde erhält ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht an den im Rahmen der Beratungsleistungen zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialien und der E-Learning Plattform.
(6) Der Anbieter wird den Kunden befragen, ob die Beratungs-Sitzungen zu ausschließlich internen Zwecken aufgezeichnet werden können. Der Kunde ist frei, ob er sein Einverständnis erklärt.
(7) Der Kunde ist sich bewusst, dass das unerlaubte Verbreiten oder die unrechtmäßige Nutzung der Inhalte des Anbieters rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei jedem Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei der Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen und rechtliche Schritte einzuleiten.
§4 Durchführung der Beratung
(1) Die Beratung beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Kunde ist zur Abnahme der Beratung oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Beratung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung der Beratung abzusagen, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Beratung zum vereinbarten Termin abzuhalten. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
(3) Im Fall einer Absage durch den Anbieter bietet dieser dem Kunden einen Ersatztermin an. Kommt über einen Ersatztermin keine Einigung zustande, wird die bereits gezahlte Vergütung dem Kunden erstattet. Die Erstattung umfasst lediglich den bei dem Anbieter tatsächlich eingegangen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei dem vom Kunden gewählten Zahlungsweg angefallen sind.
(4) Die Abbildung und Beschreibung der Beratung und eines eventuellen Beratungsortes auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen
(5) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Beratung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Beratungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Beratungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, Ort und Zeit der angekündigten Beratung zu ändern, sofern die Änderung dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.
(7) Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen jederzeit durch Subunternehmer und Dritte erbringen zu lassen. Hierfür benötigt er keine Zustimmung des Kunden.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, alle Materialien, Unterlagen, Links, Zugänge, Bilder und sonstige benötigten Details für die Beratung an den Anbieter zu übermitteln.
§5 Zahlung
(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Anbieter mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln zum vereinbarten Fälligkeitsdatum ohne Abzug zu leisten.
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu erheben.
(3) Alle Preise auf im Angebot von dem Auftragnehmer sind Bruttopreise / Nettopreise aufgeführt.
(4) Gerät der Kunde in Verzug, so ist er verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zusätzlich behält der Anbieter es sich vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro zu erheben. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Der Kunde gerät in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei dem Anbieter eingeht.
§6 Laufzeit und Kündigung des Coachingvertrages
(1) Der Beratungsvertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Die Kündigung wird ab dem Zeitpunkt des Eingangs wirksam. Der Kunde ist unabhängig vom Zeitpunkt seiner Kündigung an die vereinbarte Vertragslaufzeit gebunden. Im Falle einer Kündigung werden nach Ablauf der Laufzeit die dem Kunden zugeordneten Profile und Inhalte gelöscht.
(2) Der Kunde kann den Coachingvertrag jederzeit in Textform per E-Mail an contact@uniquecoaching.de kündigen. Die Kündigung tritt mit dem Zeitpunkt ihres Eingangs in Kraft und endet zum angegebenen Endzeitpunkt des Coachingvertrags.
3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Beratungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei schwerwiegender Verletzung der vereinbarten Verhaltensregeln oder bei wiederholtem Zahlungsrückstand des Kunden.
(4) Bei einer Kündigung durch den Kunden ist dieser verpflichtet, die ausstehenden monatlichen Raten bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu begleichen. Bei einer Kündigung durch den Anbieter hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
(5) Das Recht zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
(6) Rein rechtlich handelt es sich um einen bindenden Vertrag. Dennoch bemühen wir uns um kundenfreundliche Lösungen.
(7) Der Kunde kann den Beratungsvertrag vor Beginn des Coachings aus wichtigem Grund, wie Krankheit oder Verletzung mit ärztlichem Nachweis, kündigen. In einem solchen Fall wird dem Kunden 50% des Rechnungsbetrages zurückerstattet. Andere Gründe für eine vorzeitige Kündigung vor Beginn des Coachings werden nicht akzeptiert.
(8) Nach Beginn des Coachings ist eine Kündigung aus wichtigem Grund, wie Krankheit oder Verletzung mit ärztlichem Nachweis, möglich. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, den bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Betrag anteilig zu bezahlen. Andere Gründe für eine vorzeitige Kündigung nach Beginn des Coachings werden nicht akzeptiert.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Kündigung aus Krankheits- oder Verletzungsgründen einen ärztlichen Nachweis vorzulegen, um die Kündigung zu begründen.
§7 Vertraulichkeit der Beratung
(1) Der Anbieter ist der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der vereinbarten Vertragsleistungen zur Vertragserfüllung hinaus.
(2) Der Anbieter behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden (Schweigepflichtentbindung).
$8 Nutzungsrechte
(1) Wir haben an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von uns veröffentlicht werden (auf passwortgeschützten Plattformen), ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von uns hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.
(3) Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte unserer Mitgliederplattformen an nicht von uns gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von uns im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 10.000,00 Euro betragen kann, uns gegenüber als verwirkt.
(4) Mit Nutzung unserer Mitgliederplattformen stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch unser Unternehmen und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.
(5) Die Verletzung unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie unserer Urheberrechte werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.
§9 Gewährleistung
(1) Der Anbieter ist bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Gewährleistung für die Wirksamkeit seiner Empfehlungen übernimmt der Anbieter nicht. Der Erfolg der Beratung liegt zum größten Teil außerhalb seines Einflussbereiches und hängt wesentlich von der Mitarbeit des Kunden ab, weshalb er nicht garantiert werden kann.
(3) Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.
$10 Haftung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
§11 Datenschutz
(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(3) Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
(4) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: Datenschutz
§12 Widerrufsrecht
(1) Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Anbieter bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter Wiederrufsbelehrung.
(2) Ist der Kunde ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
(3) Wird der Vertrag in einem geschlossenen Raum abgeschlossen, so wird ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§13 Europäische Streitbeilegung
(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§14 Schlussbestimmung
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder ein Unternehmen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen. Das gleiche gilt für den Erfüllungsort.
AGBS UNIQUE STUDIO
1. Vertragsschluss
1.1. Leistungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, die durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.
1.2. Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen werden bei Inanspruchnahme separate Kosten vom Studio erhoben.
1.3. Jugendliche
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, dem Studio auf Verlangen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
2. Zutrittsmedium
2.1. Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft die Erlaubnis, die von ihm vertraglich vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Werden außervertragliche Leistungen in Anspruch genommen, so besteht die Möglichkeit durch das Studio weitere Gebühren zu erheben.
2.2. Erstausstellungsgebühr
Für die erstmalige Anmeldung wird eine Gebühr von EUR 99.00€ erhoben.
2.3. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Nutzungsrecht nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Nutzungsrecht wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von dem Mitglied für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 99,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedart. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3. Studionutzung
3.1. Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
3.2. Nutzung der Spinde
Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für in die Spinde eingebrachten Gegenstände übernommen. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Das Studio bewahrt ausgeräumte und sonstige im Studio gefundene Sachen (nachfolgend „Fundsachen“) für drei Monate auf. Kann das Studio eine Fundsache einem Mitglied zuordnen, wird es das Mitglied über den Fund nach Ablauf der dreimonatigen Aufbewahrung informieren. Lassen sich Fundsachen keinem Mitglied zuordnen oder holt ein über den Fund seiner Sachen informiertes Mitglied diese für weitere drei Monate nicht im Studio ab, ist das Studio berechtigt, die Fundsachen der zuständigen Fundbehörde zu übergeben oder für den Fall, dass die zuständige Fundbehörde die Fundsachen nicht annimmt, diese anderweitig zu entsorgen. Die Haftung des Studios für den Umgang mit Fundsachen bestimmt sich nach Ziffer 8 dieser Bedingungen.
3.3. Nutzung von Kundenparkplätzen
Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio sowie bei Fehlen der Auslage einer Parkkarte im PKW ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschlepper des PKW berechtigt.
4. Pflichten des Mitglieds
4.1. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt, soweit dies nicht gestattet wurde.
4.2. Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.
4.3. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
5. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug
5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Die vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträge sowie die Pauschalen für die Verwaltung und die Erstausstellung des Willkommenspakets (zusammen: „Gesamtpreis“) entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Gesamtpreis jährlich im Voraus zu erbringen ist, ist dieser binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung bzw. spätestens zwei Wochen nach Beginn des jeweiligen Folgejahres an das Studio zu leisten. Ist keine jährliche Zahlung vereinbart, ist das Mitglied be-echtigt, die monatlichen Mitgliedsbeiträge in gleichen monatlichen Raten an das Studio zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten eines jeden Monats für den jeweiligen Kalendermonat (Teilzahlungszeitraum) zu zahlen. Die Pauschalen für die Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sind in einem solchen Fall zugleich mit dem ersten Monatsbeitrag an das Studio zu leisten.
5.2. Kosten bei Rückbuchungen
Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung anteiliger Beiträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten vom Mitglied zu tragen.
5.3. Zahlungsverzug
Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied im Verzugsfall die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.
5.4. Gesamtfälligkeit
Wurde eine ratierliche Zahlung der Mitgliedsbeiträge vereinbart (Ziffer 51) und gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens drei monatlichen Mitgliedsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Mitgliedsbeitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 4.2., 6.5. sowie 7.2.
5.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Hiervon ausgenommen sind in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Gegenforderungen des Mitglieds aus demselben Vertragsverhältnis.
6. Dauer der Mitgliedschaft, Vorabnutzung, Kündigung, Stilllegung
6.1. Erstlaufzeit
Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit von12 Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn.
6.2. Vorabnutzung
Wünscht das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, gewährt das Studio dem Mitglied gegen Zahlung eines Vorabnutzungsentgeltes bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vorabnutzung unberührt.
6.3. Vertragsverlängerung
Wird der Mitgliedsvertrag von dem Mitglied oder dem Studio nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat vor dem Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
6.4. Ordentliche Kündigung nach Vertragsverlängerung
Im Falle einer Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit (Ziffer 6.3.) kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden.
6.5. Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches
Kündigungsrecht.
6.6. Stilllegung der Mitgliedschaft
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.
6.7. Form
Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die den Erklärenden nicht erkennen lassen, sind unwirksam.
7. Verbotene Substanzen im Studio
7.1. Verbotene Substanzen
Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/ oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
7.2. Folgen eines Verstoßes
Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d.h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem eine Vertragsstrafe beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Im Fall eines erstmaligen Verstoßes gegen Ziff. 71 beträgt die Vertragsstrafe EUR 400,00, bei wiederholten Verstößen beträgt sie für jeden Fall einer Vertragsverletzung 800,00€. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf ein dem Studio zurechenbares grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Zu den wesentlichen Vertragspflichten zählt insbesondere die Gewährleistung der Nutzungsmöglichkeit der Kurse während der Öffnungszeiten des Studios sowie der Erhalt der Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand.
8.2 Höhe der Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne von Ziff. 8.1 haftet das Studio nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dies gilt nicht, wenn
9. Forderungsabtretung; Zustimmung zur Weitergabe der personenbezogenen Daten
9.1. Forderungsabtretung
Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den in der Mitgliedschaftsvereinbarung unter der Erteilung des SEPA Lastschriftmandats bezeichneten externen Dienstleister abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen.
9.2. Zustimmung zur Weitergabe personenbezogener Daten
Das Mitglied erklärt hiermit sein Einverständnis mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (Name; Adresse; Geburtsdatum; Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages; Forderungshöhe; IBAN, BIC und Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag ergebenden Forderungen durch den in der Mitgliedschafts-vereinbarung unter der Erteilung des SEPA Lastschriftmandats bezeichneten externen Dienstleister.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
10.2. Teilnahme an Streitschlichtung
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.